Rechtsgebiete - unsere Schwerpunktbereiche

Rechtsanwalt Mario Bauer berät und vertritt Sie gerne, insbesondere
in den folgenden rechtlichen Schwerpunktbereichen:

  • Familienrecht - Ehescheidung; Trennung; Unterhalt; Zugewinnausgleich; Sorgerecht und Umgangsrecht; Versorgungsausgleich; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Vertretung bei Teilunbgsversteigerung von Immobilien; u.a.-
  • Erbrecht - Beratung und Vertretung von Erben; Geltendmachung u. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und von Vermächtnisansprüchen; Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften; Testament, Erbvertrag; Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung;Vertretung bei Teilungsversteigerung von Immobilien; u.a.-
  • Immobilienrecht - Baurecht; Übertragung und Erwerb von Immobilien; Mietrecht; Vertretung bei Teilungsversteigerungen von Immobilien; u.a.-
  • Arbeitsrecht - Beratung und Vertretung bei Amahnungen sowie bei Kündigung und Kündigungsschutz; u.a.-
  • Schadensersatzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verkehrsrecht - Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsdelikten sowie nach Entzug der Fahrerlaubnis; Bußgeld und Punkte; u.a.-
  • Verteidigung in Strafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten
  • Erwerbsminderungsrenten

 

Selbstverständlich arbeitet Rechtsanwalt Mario Bauer auch auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts (z.B. Geltendmachung und Abwehr von Geldforderungen) und in besonderen Bereichen des öffentlichen Rechts, einschließlich des Rechts der Erwerbsminderungsrenten.