Rechtsgebiete - unsere Schwerpunktbereiche

Rechtsanwalt Mario Bauer berät und vertritt Sie gerne, insbesondere
in den folgenden Schwerpunktbereichen:

  • Arbeitsrecht
  • Bau- und Immobilienrecht (einschließlich Mietrecht)
  • Erbrecht
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Familien- und Scheidungsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht (einschließlich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht)
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht


Selbstverständlich arbeitet Rechtsanwalt Mario Bauer auch auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts (z.B. Geltendmachung und Abwehr von Geldforderungen) und in besonderen Bereichen des öffentlichen Rechts, einschließlich des Rechts der Erwerbsminderungsrente.
Im Bereich des Vertragsrechts stellt die Gestaltung neuer Verträge und die Beratung und Verbesserung bereits bestehender Verträge im Unternehmensbereich, bei Eheverträgen, Immobilienverträgen und Testamenten sowie Erbverträgen einen besonderen Schwerpunkt dar.